MEDIZIN: Diskussion
Neue ärztliche Aufgaben bei Alkoholproblemen: Schlusswort
zu dem Beitrag von Prof. Dr. med. Karl F. Mann in Heft 10/2002


Der Leserbrief von Schwoon, Poppele und Schulz berührt einen anderen sehr wesentlichen Punkt in der Versorgung von Alkoholabhängigen. Wie in meinem Beitrag ausgeführt, ist von entscheidender Bedeutung, dass die Entzugsbehandlung „qualifiziert“ erfolgen muss. Dies heißt, dass ein multiprofessionelles Behandlungsteam sich der verschiedenen Aspekte des Entzugsgeschehens widmen muss. Hierzu gehören Ärzte, Diplom-Psychologen, Schwestern und Pfleger und Sozialpädagogen beziehungsweise Sozialarbeiter. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass auf der Entzugsstation ein „therapeutisches Klima“ herrscht, was nicht durch Abwehr oder gar Abwertung der „immer wieder“ kommenden Alkoholpatienten geprägt ist. Dies gelingt in der Regel nur dann, wenn die Entzugsbehandlung ausschließliche oder zumindest Hauptaufgabe einer Station ist.
Aufgrund der im Artikel geschilderten und von den Autoren des Leserbriefes nochmals aufgegriffenen Behandlungsprävalenzen ist natürlich klar, dass der qualifizierte Entzug auch außerhalb von psychiatrischen Stationen durchgeführt werden sollte. Schwoon et al. beschreiben hierzu die Variante auf einer internistischen Station. Dem kann nur zugestimmt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die entsprechenden strukturellen und personellen Bedingungen für die Durchführung qualifizierter Entzugsmaßnahmen in internistischen Stationen gegeben sind, ähnlich wie sie von den Autoren des Leserbriefes geschildert werden. Es wäre ein ganz entscheidender Beitrag zu einer Verbesserung der Versorgungssituation der angesprochenen Patientengruppe, wenn dieses Beispiel in sehr viel mehr internistischen Stationen Schule machen würde. Die Einstellung lediglich eines Suchtberaters auf einer Station hätte jedoch nur Alibifunktion. Insofern ist Schwoon nur zuzustimmen, wenn er an anderer Stelle schreibt: „. . . Alkoholkranke sind in der Inneren Medizin nicht richtig platziert, wenn die entsprechende Klinik eine qualitativ hochwertige, aufwendige Behandlungsform nicht zu ihrer ureigenen Aufgabe macht [. . .]. Die Patienten sind dann richtig platziert, wenn es ein spezielles Behandlungsprogramm mit speziellem Personal gibt [. . .]“ (1).
Die von Schwoon, Poppele und Schulz gemachten und hier nochmals kommentierten Überlegungen sollten in der Tat dringend in den kommenden DRG-Fallpauschalen berücksichtigt werden. Andernfalls käme es zu einer deutlichen Verschlechterung der Versorgung von Alkoholpatienten mit entsprechend häufigeren Rückfällen und Langzeitfolgen. Dies wäre nicht nur für die Betroffe-
nen und ihre Angehörigen sondern auch aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht wünschenswert.
Literatur
1. Schwoon et al.: Der qualifizierte Entzug für Alkoholabhängige – Domäne der Psychiatrie oder der Inneren Medizin? In: Wienberg/Driessen (eds.): Auf dem Weg zur vergessenen Mehrheit. Innovative Konzepte für die Versorgung mit Alkoholproblemen, Bonn: Psychiatrie-Verlag. 2001; 259–271.
Prof. Dr. med. Karl F. Mann
Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit J5
68159 Mannheim
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