ArchivDeutsches Ärzteblatt38/2002Krankenhaus: Plausibilitätsprüfung ist guter Brauch
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LNSLNS . . . Ihre Darstellung kann so verstanden werden, als liege die Verantwortung dafür, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft am 24. Juni 2002 (das heißt einige Tage nach dem DRG-Forum der Bundesärztekammer, dem Ihr Bericht gilt und an dem die DKG trotz Einladung nicht teilgenommen hatte) das Scheitern der Verhandlungen erklärte und das Bundesministerium für Gesundheit zur Ersatzvornahme aufforderte, beim Verband der privaten Krankenversicherung. Falls sich die DKG tatsächlich in dieser Art geäußert haben sollte, so wäre es zunächst erstaunlich, dass die DKG die für die Spitzengespräche vereinbarte Vertraulichkeit ignoriert hätte. Erstaunlich wäre auch, diese Aussage ungeprüft zu übernehmen.
Tatsächlich hat sich der Verband der privaten Krankenversicherung in den Verhandlungen aufgeschlossen gegenüber dem „Interimsmodell“ geäußert. Tatsächlich hat es der Verband der privaten Krankenversicherung aber auch in den Verhandlungen abgelehnt, mit der Zustimmung zum Verfahren der Entwicklung des „Interimsmodells“ automatisch die Zustimmung zu den Kalkulationsergebnissen zu verbinden, das heißt diese Ergebnisse ungeprüft zu akzeptieren. Entscheidend sind die Ergebnisse und nicht das Verfahren, das heißt die Relativgewichte und ihre Varianzen und die gegebenenfalls daraus abgeleiteten Modifikationen der Fallgruppen. Diese ungeprüft zu übernehmen, würde für alle Beteiligten, nicht nur für die private Krankenversicherung, bedeuten, sich quasi blind erheblichen Risiken auszusetzen.
In allen Gesundheitssystemen der Welt, in denen DRG-Systeme eingesetzt werden, ist es guter Brauch, die Kalkulationsergebnisse nicht nur intern, sondern sogar in der Fachöffentlichkeit zu diskutieren und dabei ihre Plausibilität zu prüfen. Dies hat der Verband der privaten Krankenversicherung im Interesse aller Beteiligten, der Kostenträger wie auch der Krankenhäuser, gefordert. Es kann keine Rede davon sein, der Verband der privaten Krankenversicherung hätte irgendeinen Vorschlag abgelehnt, der den gesetzlichen Auftrag umsetzen soll, den Krankenhäusern im Jahre 2003 die optionale Anwendung des DRG-Systems zu ermöglichen.
Prof. Dr. med. J. Fritze, Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln

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