

Ehemalige DDR-Bürger können sich ihre Kapitallebensversicherung schon vor Ablauf von zwölf Jahren steuerfrei auszahlen lassen. Voraussetzung: Der Arzt hat den Vertrag zwischen 1991 und 1996 geschlossen, und er war beim Abschluss älter als 47 Jahre. Dann kann er die Mindestlaufzeit (zwölf Jahre) der Police um so viele Jahre reduzieren, wie er beim Abschluss älter als 47 Jahre war. Allerdings: Der Vertrag muss mindestens sechs Jahre gelaufen sein. Gleiches gilt für private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht. Ärzte, die solche Verträge haben, sollten ihren Versicherer auf diese Regelung hinweisen. rco
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