

. . . Es wäre wünschenswert, wenn an sich sachlich-informative Beiträge nicht durch derart reißerische Titelzeilen hervorgehoben würden. Beim flüchtigen Leser bleibt nur hängen, dass ein Betriebsarzt offenbar unbehelligt Fehldiagnosen stellen kann. Wenn wirklich ein Betriebsarzt eine Fehldiagnose stellt, ist auch er dem direkten Schadensersatzanspruch des Patienten ausgesetzt bis hin zu Aktivitäten der Staatsanwaltschaft, sofern es sich um einen Straftatbestand handeln sollte.
Dr. med. Mathias Dietrich, Arbeitsmedizinischer Dienst Oldenburg e.V., Wilhelmshavener Heerstraße 79, 26125 Oldenburg
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