BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Der Länderausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf seiner Sitzung am 26. 5. 2002 die nachfolgende Änderung beschlossen: Änderung der Geschäftsordnung des Länderausschusses


1. § 3 Abs. 7 erhält folgende Fassung:
„(7) Der Länderausschuss kann mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Beratung eines Beratungsgegenstandes widersprechen, wenn die dafür notwendigen Unterlagen erst am dritten Tage vor der Sitzung zugestellt worden sind, gerechnet vom Eingang bei der Kassenärztlichen Vereinigung.“
2. Die Änderung tritt in der auf die Beschlussfassung folgenden Sitzung in Kraft. Sie wird im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.
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