POLITIK
Gesetzliche und private Krankenversicherung: Vereinte ergänzt ihren Reformansatz
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das bereits bekannte „Finanzierungsmodell“ infrage.
Analog der im Zuge der Rentenreform beschlossenen ergänzenden privaten Altersversorgung mehren sich die Stimmen derer, die auch die bisher auf dem Umlagefinanzierungssystem basierende Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf ein Kapitaldekkungsverfahren mit Kopfprämien umstellen wollen. Dadurch ließe sich die Überalterung der Bevölkerung besser abfangen, heißt es. Die Reformvorschläge reichen von einer Konvergenz von Gesetzlicher und privater Krankenversicherung nach dem Vorbild der Niederlande und der Schweiz, über den Vorschlag einer ergänzenden Kapitaldekkung im geltenden GKV-Umlagesystem bis hin zur Auflösung der GKV bei vollständiger Überführung in eine kapitalgedeckte Krankenversicherung nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren.
Ulrich Rumm. Foto: Vereinte
Bernd Hof. Foto: privat
Favorisiertes Leistungsprinzip der Vereinten ist die Kostenerstattung. Sowohl im Grund- als auch im Wahlleistungsbereich sieht das Modell Vertragsfreiheit zwischen den Leistungserbringern und den Krankenversicherungen vor. Als Voraussetzung für einen solchen „Markt für Versorgungsverträge“ fordert Neubauer weitere Deregulierungen, darunter die uneingeschränkte Niederlassungsfreiheit für Ärzte. Nur so erhielten Krankenversicherungen und Leistungserbringer Gestaltungsfreiräume für Case und Disease Management, Netzbildung, Vernetzung und andere Formen von Coordinated/ Managed Care.
Durch Selbstbeteiligungen, Zusatzversicherungen für Wahlleistungen und durch die Entscheidung für bestimmte Leistungserbringer oder Hausarztmodelle erhalte auch der Versicherte/Patient Mitwirkungsmöglichkeiten, die alle Marktakteure zu wirtschaftlichem Handeln zwängen und von denen der Versicherte beispielsweise über Beitragsnachlässe profitieren könne.
Inzwischen hat der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV), Köln, jedoch einen kompletten Systemwandel als finanziell kaum darstellbar zurückgewiesen. Stattdessen empfiehlt er eine für Deutschland „in sich konsistente Lösung“. Wie der PKV-Vorstandsvorsitzende Peter Greisler bei der „Europatagung der substitutiven privaten Krankenversicherung“ in Luzern betonte, könnte dies über ein Modell geschehen, das einen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen vorsieht. Daraus könne ein Kapitalstock mit dem Ziel gebildet werden, den Beitragssatz möglichst zu stabilisieren. Allerdings wäre nach diesem Modell der Kapitalstock bereits im Jahr 2050 völlig aufgezehrt.
Der PKV-Verband hat bei Prof. Dr. rer. pol. Bernd Hof, International School of Management, Dortmund, eine Expertise eingeholt, die den Transfer- und Finanzierungsbedarf bei einem Wechsel vom Umlage- auf das Anwartschaftsdeckungsverfahren in der Krankenversicherung prognostiziert. Während Prof. Dr. rer. pol. Klaus-Dirk Henke, Technische Universität Berlin, bei der Berechnung des Transferbedarfs beim Vereinten-Modell in einer Größenordnung von maximal 120 Milliarden DM ausgeht, hat Hof einen deutlich höheren Bedarf ermittelt. Ein Grund dafür ist, dass Hofs Prognosen auf einen wesentlich höheren, steigenden Ausgabenbedarf im Gesundheitswesen basieren. Die Ergebnisse der Berechnungen von Hof:
- Wenn alle Bundesbürger in dem Vereinten-Modell versichert wären, müsste der Bund aus Steuermitteln 91,8 Milliarden DM an Transfers zugunsten einkommensschwächerer Haushalte aufwenden, weil diese den Durchschnittsbeitrag von 400 DM je Kopf und Monat nicht aufbringen könnten.
- Gravierender sei die Übergangsphase, in der Versicherte schrittweise von der heutigen GKV in die neuen Versicherungen überführt werden müssten. Denn: Nach dem Vereinten-Modell werde die gesetzliche Versicherungspflichtgrenze schrittweise gesenkt. Wer aber über dieser Einkommensgrenze liege, müsse die GKV verlassen und in eine neue Versicherung eintreten. Damit entstünde Hof zufolge ein Defizit in der GKV, weil die Zahler von hohen Beitragsleistungen schrittweise ausschieden. Dieses Defizit müsse aus erheblichen Steuermitteln gedeckt werden.
- Im Übergangszeitraum träten zudem auch Versicherte, die älter als 21 Jahre sind, aus der GKV in eine neue Versicherung ein. Diese müssten – um hinreichende Alterungsrückstellungen aufzubauen – einen höheren Eintrittsbeitrag als 400 DM monatlich zahlen. Hof hat hier die jeweilige Einstiegsprämie beim PKV-Standardtarif zugrunde gelegt. Das Ergebnis führt dann zu höheren Transferzahlungen für die Versicherungen.
- Die Transferzahlungen schwanken je nach Modellannahmen. Hof hat ein „gemäßigtes“ und ein „radikales“ Umstellungsmodell durchgerechnet. Ergebnis: Wenn im Jahr 2005 mit der Umwandlung begonnen würde, läge der staatliche Transferbedarf im Jahr 2015 bereits bei 281 Milliarden DM („gemäßigtes“ Modell); bis zu 352 Milliarden DM im „radikalen“ Modell. Dieser staatliche Transferbedarf stiege in den nächsten Jahren überdurchschnittlich weiter, bis er in beiden Modellen die Größenordnung von knapp 600 Milliarden DM im Jahr 2060 erreicht hätte.
Dr. rer. pol. Harald Clade Jens Flintrop
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