BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Ergänzung


– In die Richtlinien für die Organvermittlung zur Nierentransplantation wurde eine Sonderregelung für Spender und Empfänger, die älter als 65 Jahre sind, aufgenommen (Old-for-Old).
– In die Richtlinien für die Organvermittlung zur Lebertransplantation und Organvermittlung thorakaler Spenderorgane (Herz sowie Herz–Lungen und Lungen) wurden Ergänzungen zu „3. Expertengruppe (Auditgruppe)“ vorgenommen.
Der genaue Text ist im Internet unter www.bundesaerztekammer.de verfügbar.
Mit einer vollständigen Drucklegung der Richtlinien ist im Frühjahr 2002 zu rechnen.
Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Geschäftsführung, Herbert-Lewin-Straße 1, 50931 Köln
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.