BEKANNTGABEN
Änderungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen: vom 12. 9. 1997


§ 12
(13. Gehalt, vermögenswirksame
Leistungen) Abs. 7 erhält ab 1. 1. 2002 folgende Fassung:
(7) Die Arzthelferin erhält nach Ablauf der Probezeit eine vermögenswirksame Leistung von 30 € monatlich.
Teilzeitbeschäftigte mit einer geringeren als einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 18 Stunden wö-
chentlich haben nach der Probezeit Anspruch auf 15 € vermögenswirksame Leistungen monatlich.
Auszubildende ab dem zweiten Ausbildungsjahr haben ebenfalls Anspruch auf 15 € vermögenswirksame Leistungen monatlich.
Berlin, den 23. 1. 2002
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