DÄ plus


Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Übersicht über unwirtschaftliche Arzneimittel aktualisiert. Die Negativliste, die Mitte September im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, verzeichnet Präparate, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Sie basiert auf einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom November 2000. Wie der Bundesausschuss mitteilt, umfasst die Negativliste rund 2 000 Präparate mit einem möglichen Einsparvolumen von 62 Millionen Euro.
Gelistet seien Präparate, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten und mit anderen wirksamen Bestandteilen kombiniert sind, zum Beispiel Arzneimittel, die eine Kombination von Vitaminen mit Schmerzmitteln, von Vitaminen mit Rheumamitteln oder von Schleimlösern mit Hustenstillern enthalten. Außerdem enthalte die Liste Medikamente, deren Wirkung aufgrund der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann oder deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist. Von der Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen seien zudem Mittel, die einen oder mehrere Arzneistoffe mit nicht nachgewiesenem therapeutischem Nutzen enthalten. Die Liste ist im Internet unter www. aerzteblatt.de, Rubrik „DÄ plus/Zusatzinfo“ abrufbar.
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