

Der Sachverhalt, den Frau Marsch schmerzlich an ihrem Rentenkonto bemerkt, ist mir seit mehr als 15 Jahren hinreichend bekannt. Ich wurde damals nach der Geburt eines Kindes von der BfA aufgefordert, die mir zustehenden Kindererziehungszeiten feststellen zu lassen, und war hellauf empört über den ablehnenden Bescheid, wegen meiner Befreiung zugunsten der Ärzteversorgung. Auf meinen Einspruch, die Pflichtmitgliedschaft (!) in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung könne mich doch nicht von allgemein gültigen Sozialleistungen ausschließen, wurde mir das „Kleingedruckte“ des Gesetzes mitgeteilt, wonach überhaupt nur Mütter, die sich mit mindestens 60 Beitragsmonaten einen Anspruch auf staatliche Rente erworben haben, auch dieses Almosen erhalten.
Davon war leider in der öffentlichen Diskussion nie die Rede.
Ich denke, die Jüngeren sind mittlerweile über die Konsequenzen eines Austritts aus der BfA informiert, für uns alte Idioten gilt wie so oft im Leben: dumm gelaufen!
Dr. Antonie Demling, Irrlrinnig 10 b, 91301 Forchheim
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