ArchivDeutsches Ärzteblatt PP4/2002Kinder- und Jugendpsychiatrie: Komplexe Kriterien für die Entlassung

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Kinder- und Jugendpsychiatrie: Komplexe Kriterien für die Entlassung

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LNSLNS Für die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bedeuten stationäre psychiatrische Behandlungsepisoden erhebliche Einschnitte. Damit diese bewältigt werden können, müssen die Betroffenen über die erforderliche Behandlungsdauer informiert sein. „Die Kriterien für die Behandlungs- und Verweildauer sind jedoch komplex und relativ uneinheitlich“, stellten die Autoren bei der Sichtung von Studien fest. Um mehr darüber zu erfahren, führten sie eine Expertenbefragung durch. Daran nahmen unter anderen 55 Stationsärzte und -psychologen, 30 Krankenschwestern und -pfleger sowie 19 Chef- und Oberärzte teil. Es zeigte sich, dass der Symptomverlauf für die Entlassungsentscheidung am wichtigsten ist, besonders wenn sich hinsichtlich der Hauptsymptomatik ein positiver Verlauf feststellen lässt. Auch die Kompetenzentwicklung der Patienten wurde als wichtig eingestuft. Weniger bedeutsam waren Aspekte der psychosozialen Dynamik zwischen Patienten, Mitpatienten und Betreuern. Für die Entscheidung war auch ausschlaggebend, welche Möglichkeiten der Nachsorge und der unmittelbaren Übernahme bei Fremdplatzierung bestanden. Die verschiedenen Berufsgruppen unterschieden sich in ihren Einschätzungen kaum. Die Entscheidungskriterien sind so komplex, dass eine einzelfallübergreifende Konzeption der stationären Behandlungsdauer nicht erstellt werden kann. Dies sei auf dem Hintergrund der Diskussion um die diagnose-bezogenen Fallpauschalen besonders wichtig. ms

Höger C, Witte-Lakemann G, Rothenberger A: Wann sollen stationäre kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungen beendet werden? Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 2001; 29: 274–284.

Dr. med. Christoph Höger, Klinik und Poliklinik für Kin-der- und Jugendpsychiatrie der Universität Göttingen, Von-Siebold-Straße 5, 37075 Göttingen, Telefon: 05 51/ 39 27 64, E-Mail: choeger@gwdg.de

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