BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss zu vertraglichen Vereinbarungen zur Abrechnung von Leistungen nach dem BMÄ bzw. der E-GO


mit Wirkung zum 1. Juli 2002
Anmerkung: Teil D ist nicht Bestandteil der Beschlussvorlage für den Bewertungsausschuss, sondern wird getrennt im schriftlichen Beschlussverfahren durch die Vertragspartner beschlossen.
Zu 4 a (Abrechnungsregelungen)
Mit der Neuaufnahme einer eigenen Ordinationsgebühr Nr. 1 für Internisten mit dem Schwerpunkt „Hämatologie und Internistische Onkologie“ und mit der entsprechenden gleichzeitigen Änderung der Leistungslegende zu Nr. 16 EBM ist für Internisten mit dieser Schwerpunktbezeichnung die Nr. 16 EBM nicht mehr berechnungsfähig, und zwar auch dann, wenn eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nach der „Onkologie-Vereinbarung“ vorliegt.
Die Voraussetzungen zur Genehmigung der Abrechnung der Leistungsposition Nr. 16 EBM für Ärzte anderer Fachrichtungen beziehungsweise mit anderen Schwerpunkten bleiben gemäß den ergänzenden Vereinbarungen 4 a (Abrechnungsregelungen) davon unberührt.
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.