BRIEFE
Psychiatrie: Kompetenz in Praxis und Klinik vernetzen


Entschieden möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass dies nicht ein Problem fehlender Fachkompetenz der Niedergelassenen ist, sondern ein Versorgungsmangel, der sich aus mangelnder Förderung spezieller forensischer Behandlungskompetenz ergibt. Grund dafür sind das geringe Bestreben der zuständigen staatlichen Stellen, diesen Bereich zu fördern. Anstelle der Förderung therapeutischer Möglichkeiten wird eher in Maßnahmen der technischen und personellen Sicherung investiert.
Mittel- und langfristig gilt es, die forensisch therapeutische Kompetenz in Praxis und Klinik zu stärken, kurz- und mittelfristig geht es darum, die durchaus vorhandenen Kompetenzen bei niedergelassenen Fachärzten und Psychotherapeuten mit denen der Klinikambulanzen zu vernetzen. Eine Förderung verdienen zum Beispiel Praxen, die sich schwerpunktmäßig mit der Versorgung von Patienten mit devianten Sexualstörungen und forensischen Problemen beschäftigen. Hier sollten unbedingt durchaus vorhandene Ressourcen genutzt werden. In diesem Zusammenhang ist auf das Problem der Finanzierung der Therapie psychisch kranker Straftäter hinzuweisen, die nur teilweise über die Finanzierungssysteme der Krankenversicherung gedeckt ist. Sinnvoll könnten auch Clearingstellen sein, die zwischen beteiligen juristischen Institutionen (Bewährungshilfe) und therapeutischen Stellen (qualifizierte Fachärzte, Psychotherapeuten, Ambulanzen) vermitteln können. Völlig unproduktiv und für niemand hilfreich ist jedoch die im Vorspann des Artikels ausgesprochene Entwertung der Niedergelassenen.
Dr. med. Christian Vogel, Arbeitskreis Forensik und Gutachten Psychiatrie, Berufsverband Deutscher Nervenärzte e.V., Agnesstraße 14/III, 80798 München
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