BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Änderungen des Bewertungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen (BMÄ)


Zu Kapitel B des BMÄ
1. Änderung der ersten vertraglichen Anmerkungen zur Leistung nach der Nr. 1
Bei Gemeinschaftspraxen wird die Höhe der Ordinationsgebühr als arithmetischer Mittelwert der Ordinationsgebühren der beteiligten Ärzte, zuzüglich eines prozentualen Aufschlages von
– 10 % für Gemeinschaftspraxen zwischen Hausärzten (Allgemeinärzte, Praktische Ärzte, Hausärztliche Internisten, Hausärztliche Kinderärzte) oder Fachärzten derselben Gebiets- und/oder Schwerpunktbezeichnung
– 5 % je Fachgruppe bei Gemeinschaftspraxen zwischen Fachärzten verschiedener Gebiets- und/oder Schwerpunktbezeichnungen, maximal 35 %
– 5 % je Fachgruppe bei Gemeinschaftspraxen zwischen Fachärzten und Hausärzten (die beteiligten Hausärzte zählen insgesamt als eine Fachgruppe), maximal 35 %
errechnet.
2. Änderung der dritten vertraglichen Anmerkungen zur Leistung nach der
Nr. 1
Für einen Arzt, der seine vertragsärztliche Tätigkeit unter mehreren Gebiets- und/oder Schwerpunktbezeichnungen ausübt, wird die Höhe der Ordinationsgebühr als arithmetischer Mittelwert der Ordinationsgebühren der in Nr. 1 aufgeführten Arztgruppen errechnet.
Die Vereinbarung tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.
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