BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Bekanntmachung einer Änderung der Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) (BUB-Richtlinien)


In der Anlage B „Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zulasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen“ wird folgende Nummer angefügt:
39. Positronen-Emissions-Tomographie (PET)
Die Änderung der Richtlinien tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Siegburg, den 26. Februar 2002
Bundesausschuss der
Ärzte und Krankenkassen
Der Vorsitzende Jung
Erläuterung: Der vorstehende Beschluss des Bundesausschusses vom 26. Februar 2002 ist am 11. Mai 2002 im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit am 12. Mai 2002 in Kraft gesetzt worden. Der zugehörige umfassende Abschlussbericht kann im Internet unter der Adresse http://www.kbv.de/hta eingesehen werden.
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