

Der Bewertungsausschuss hat in seiner 75. Sitzung einige Änderungen des EBM zur Berechnung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung beschlossen. Damit wird der Beschluss des Bewertungsausschusses aus der 74. Sitzung hinsichtlich der Berechnung von IVF-Maßnahmen geändert. Auf den Behandlungs- bzw. Zyklusfall bezogene Berechnungsausschlüsse wurden abgeändert, ebenso einige Leistungslegenden und Bewertungen von Leistungspositionen zur Berechnung von IVF-Maßnahmen, insbesondere wurde die Bewertung der Leistungspositionen zur Berechnung von IVF-Maßnahmen mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) angehoben.
Da der Beschluss der 75. Sitzung des Bewertungsausschusses auf dem Wege der schriftlichen Beschlussfassung erfolgt, steht die Bekanntgabe unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung durch alle Vertragspartner.
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