BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinien-Ärzte zum 1. Juli 2002


die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Leistungen sicherzustellen. Die hierzu getroffenen Regelungen sind Bestandteil einer umfassenden Versorgungskonzeption (siehe hierzu Deutsches Ärzteblatt, Heft 14/2002). Neben der Änderung der Qualitätssicherungsrichtlinien und der Neufassung der Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV erfolgte auch die entsprechende Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte. Die Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte sehen vor, dass auf der Grundlage eines durch die Qualitätssicherungsrichtlinien vorgegebenen „Arzt-Patienten-Schlüssels“ Sonderbedarfszulassungen auch in den Planungsbereichen möglich sind, die für die Gruppe der fachärztlich tätigen Internisten (und somit auch für Nephrologen) gesperrt sind.
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