

Eine Benachteiligung der Psychologischen Psychotherapeuten gegenüber den Fachärzten für Psychotherapeutische Medizin sehen die Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten e.V. und der Deutsche Psychotherapeutenverband e.V. (DPTV) im aktuellen Entwurf des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Werde der so genannte EBM 2000 plus umgesetzt, könnten sich die Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin mit „einem ausgeprägten Abrechnungsspektrum profilieren“ , kritisieren die Berufsverbände in einer Erklärung. Die Fachärzte hätten dann die Möglichkeit, neben der Richtlinienpsychotherapie das „psychosomatische Gespräch“ als Einzelbehandlung unbeschränkt abzurechnen, ebenso unbeschränkt die „psychosomatisch-medizinische Behandlung“ als Gruppenbehandlung. Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten würden diese Abrechnungsmöglichkeiten trotz „vergleichbarem Kompetenzprofil“ nicht gegeben. Sie dürften neben der Richtlinientherapie lediglich 15 mal 10 Minuten je Patient und Quartal aufwenden und dies nur als Einzelbehandlung. Die Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten und der DPTV werten diesen Schritt als „politische Aussage gegen die gleichberechtigte Integration der Psychologischen Psychotherapeuten in die ärztliche Selbstverwaltung“.
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