

Die gemeinsame Selbstverwaltung hat seit Anfang des Jahres eine neue Struktur: Unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft Koordinierungsausschuss sind die Geschäftsführungen des Koordinierungsausschusses (nach § 137 e Abs. 2 SGB V), des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (nach § 91 SGB V) und des Ausschusses Krankenhaus (nach § 137 c SGB V) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zusammengeführt worden. Unter der Webadresse www.arge-koa. de sind Informationen zu aktuellen Themen und Ergebnissen in diesen Gremien abrufbar.
In Kürze sollen auch die Websites www.koordinierungs ausschuss.de, www.bundesaus schuss.de und www.ausschuss krankenhaus.de freigeschaltet werden, über die Pressemitteilungen, Richtlinien und Beschlüsse der Ausschüsse bekannt gemacht werden.
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