

Die zum 1. Oktober 2002 in Kraft tretende Vereinheitlichung der Psychotherapie-Vordrucke bringt eine wesentliche Vereinfachung des Formularwesens für die niedergelassenen Psychotherapeuten mit sich, da mit diesen Vordrucken die bisher bestehende Differenzierung entsprechender PTV-Formblätter zwischen Ersatzkassen- und Primärkassenbereich entfällt. Zur Vereinheitlichung der entsprechenden PTV-Vordrucke wurden im Hinblick auf die Nennung der unterschiedlichen Gebührenordnungen geringfügige Ergänzungen an den PTV-Vordrucken 2, 5, 6 und 7 inklusive der entsprechenden Durchschläge vorgenommen. Weiterhin wurden beim PTV 5 zusätzlich zwei weitere sachlich notwendige Änderungen vorgenommen, wobei der Terminus „bewilligt“ in „befürwortet“ umgeändert wurde, da der Psychotherapie-Gutachter keine eigenständige Bewilligung einer Psychotherapie vornimmt, sondern dies immer durch die Krankenkasse erfolgt. Zusätzlich wurde der Terminus „kassenärztliche Versorgung“ in „vertragsärztliche Versorgung“ geändert.
Zudem ist mit dieser Änderung eine Anpassung der entsprechenden Benennung der PTV-Formblätter in der Anlage 1 EKV notwendig, da durch die Vereinheitlichung die besondere Benennung dieser Formblätter mit einem E entfällt.
Das In-Kraft-T reten dieser Regelung erfolgt zum 1. Oktober 2002. Dies schließt selbstverständlich die Möglichkeit mit ein, dass vorhandene alte Formularbestände aufgebraucht werden können.
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.