

Durch die zwischenzeitlich von allen Tarifparteien erfolgte Unterzeichnung eines „Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung“ und eines Ergänzungstarifvertrages zum gültigen Manteltarifvertrag und zum Gehaltstarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA), dem Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen (BdA) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wurde für alle tariflich orientierten Arbeitsverhältnisse von Arzthelferinnen formalrechtlich der Weg für die betriebliche Altersvorsorge frei gemacht. Die Tarifwerke gelten rückwirkend zum 1. 1. 2002. Die Tarifpartner haben sich auch darauf geeinigt, die Entgeltumwandlung in Form einer eigenen Pensionskasse anzubieten.
Zurzeit findet das Auswahlverfahren für einen geeigneten Dienstleister statt, der Träger der von den Tarifpartnern vereinbarten Pensionskasse sein soll, welche im Tarifvertrag als einheitlicher Durchführungsweg festgeschrieben wurde. Der Geschäftsbetrieb der Pensionskasse soll sobald wie möglich aufgenommen werden.
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