BRIEFE
Gehalt: Forderung – Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Zur Bezahlung der Ärzte im Praktikum:


Nach meiner Ansicht gibt es daher gar keinen vernünftigen oder rechtlichen Grund, einen AiP schlechter zu honorieren als einen anderen Arzt, der in der Weiterbildung ist. Dafür spricht auch die Tatsache, dass die gesamte AiP-Zeit ohne Einschränkung auf die Facharztweiterbildungszeit anerkannt wird. Hier muss der alte sozialpolitische Grundsatz gelten: Gleiches Geld für gleiche Arbeit . . .
Prof. Dr. med. T. Brusis, Kliniken der Stadt Köln, Klinik für HNO-Heilkunde, Krankenhaus Holweide, Neufelder Straße 32, 51067 Köln
Ludwig, Jürgen
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