

Nicht alle privaten Krankenversicherungen haben die durch das Psychotherapeutengesetz (in Kraft seit dem 1. Januar 1999) verankerte Gleichstellung der Psychologischen Psychotherapeuten mit den ärztlichen Psychotherapeuten nachvollzogen und ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen entsprechend geändert. So erstattet die Landeskrankenhilfe Lüneburg psychotherapeutische Leistungen nur, wenn sie von Ärzten erbracht werden. Auch bei der Axa Colonia besteht gegenüber Psychologischen Psychotherapeuten im Gegensatz zu ärztlichen Psychotherapeuten „keine Leistungspflicht“. Die Axa würde diese Leistungen jedoch, nach eigenen Angaben, „freiwillig“ übernehmen, wenn der Versicherungsnehmer von einem Facharzt an einen Psychologischen Psychotherapeuten delegiert wird.
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