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Krankenkassen: Budgetierung überfällig


Der BMG-Statistik zufolge stiegen die Verwaltungskosten der Krankenkassen bundesweit seit 1991 um mehr als 60 Prozent. Der Anteil der Verwaltungskosten an den gesamten Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt mittlerweile 5,9 Prozent. Im Jahr 2001 kletterten die Verwaltungskosten um 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2000: 7,3 Milliarden Euro). Zum Vergleich: Die Ausgaben für ambulante ärztliche Behandlung ohne Medikamente und Hilfsmittel erhöhten sich um 2,3 Prozent. Für das laufende Jahr ist zudem mit einem weiteren Anstieg der Verwaltungskosten bei den Kassen zu rechnen. Nach Angaben der Ministerin stiegen die Verwaltungsausgaben im ersten Halbjahr 2002 um 4 Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Zu der Frage, wie streng und nach welchen Kriterien die Verwaltungskosten von AOK und Co. in Zukunft begrenzt werden sollen, äußerte sich das BMG bislang nicht. Presseberichte, wonach die Verwaltungsausgaben ab 2003 nicht stärker steigen sollen als Löhne und Gehälter, wie es § 71 SGB V zur Beitragssatzstabilität streng genommen bereits vorschreibt, hat Ulla Schmidt weder bestätigt noch dementiert. Wenn man bedenkt, dass im Internetzeitalter immer mehr Krankenkassen ihre Kunden nur noch „virtuell“ betreuen – was deutlich weniger Personal erfordert –, sollte die Ministerin auch rigidere Budgetierungsmaßnahmen in Erwägung ziehen. Jens Flintrop
Hölscher, Antonius
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