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Arzneimittel-Versandhandel: Verbraucherschutz


Obwohl der Versandhandel und die Internetbestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland (noch) nicht erlaubt sind, haben im Jahr 2001 bereits 68 000 Patienten bei Doc Morris in den Niederlanden Präparate per Internet geordert. Umsatz: rund fünf Millionen Euro bereits im Startjahr der Versandapotheke jenseits der deutschen Grenze. Vor allem die bisher nicht beherrschbaren erhöhten Gesundheitsrisiken beim Versandhandel müssen ausgeschaltet werden. Denn über das Internet sind Präparate auch aus nicht kontrollierbaren Quellen zu beziehen. Der bayerische Gesundheitsminister stellte zu Recht fest: „Gesundheitsrisiken entstehen beispielsweise dann, wenn der angegebene Stoff nicht oder in zu geringer Konzentration enthalten ist oder zur Streckung toxische Stoffe beigemischt werden.“
Erfahrungsgemäß werden insbesondere Präparate mit einem hohen Marktwert oder großem Marktvolumen gefälscht. Ein hohes Risiko, an eine Fälschung zu geraten, besteht etwa bei den zum Muskelaufbau angebotenen Anabolika und Wachstumshormonen. Erst kürzlich tauchte hierzulande eine Fälschung des Wachstumspräparats „Corpormon 4 UI“ des japanischen Herstellers Nikken/Infar auf. Statt des angegebenen Wirkstoffes Somatropin enthielt die Fälschung ein Schwangerschaftshormon mit gänzlich anderen Wirkungen.
Gegen Kriminalität im Internet und gegen Fälschungen wirksam vorzugehen ist sehr schwierig. Auch wenn zusätzlich zu den bestehenden Kontrollbehörden neue teure Institutionen zur Überwachung des Versandhandels und eine praktikable Sicherheitsstruktur aufgebaut werden – ein lückenloser, absoluter Schutz der Verbraucher wird Utopie bleiben. Dr. rer. pol. Harald Clade
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