BRIEFE
Vergangenheit: Aus eigenem Erleben


Zur Wertung in dieser Frage wird zunehmend unter Ärzten die Meinung vertreten, dass Fragen der ärztlichen Ethik, wie z. B. die Schweigepflicht, durch uns Ärzte selbst geklärt werden sollten. Eine vordergründige Übergabe an Juristen ist auch wegen fehlender Sachkunde durchaus nicht sinnvoll. Auch ist dabei in Betracht zu ziehen, dass der bis in die heutigen Tage gültige Eid des Hippokrates über 2 000 Jahre alt ist, das BGB für unsere verehrten ehemaligen Kommilitonen der Rechtswissenschaft gerade 100-jähriges Bestehen feierte. Auch ist die Ärztekammer Nordbaden in Zusammenarbeit mit der zuständigen KV gefordert, etwas zu tun, um die heutigen Patienten des Informellen Mitarbeiters der Staatssicherheit der DDR „Knut“ zu schützen.
Bei Interesse an Details sollte die Homepage der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e. V. (GEP): www.psychiatrie-und-ethik.de aufgesucht werden. Abschließend sei der IM selbst zitiert: „Ich bin kein Arzt, ich bin doch Kreisarzt.“ Wie wahr!
Dr. med. Dietmar Eckstein, Vogtlandblick 26, 08209 Auerbach
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