

Zur Gewährleistung der zeitgerechten Bereitstellung der finanziellen Mittel für die an der Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte haben die Vertragspartner die nachstehende Änderung vereinbart. Demnach werden die entsprechenden Gelder den Kassenärztlichen Vereinigungen zu einem früheren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
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