POLITIK
Arbeitsgerichtsurteile und Gutachten zur klinikärztlichen Arbeitszeit


Das EuGH-Urteil „Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit“ muss in Deutschland umgesetzt werden. Das wird unter anderem bestätigt durch
l Arbeitsgericht Gotha (3. 4. 2001)
l Rechtsgutachten der Uni Bonn (23. 10. 2001)
l Arbeitsgericht Kiel (8. 11. 2001)
l Arbeitsgericht Herne (12. 12. 2001)
l Arbeitsgericht Hannover (8. 1. 2002)
l Landesarbeitsgericht Hamburg (13. 2. 2002)
l Arbeitsgericht Bayreuth (21. 3. 2002)
l Landesarbeitsgericht Niedersachsen (17. 5. 2002)
l Landesarbeitsgericht Hamm (7. 11. 2002)
l BAG-Richter Birgit Reinecke und Harald Schliemann in Aufsätzen (2002).
Bis zum heutigen Tage haben alle Ärzte, die das EuGH-Urteil für sich in Deutschland einklagten, gewonnen. Die Rechtslage ist eindeutig – der Gesetzgeber muss den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit werten. Für den Dienstalltag liefert der MB ein entsprechendes Arbeitszeitmodell. MB
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