BRIEFE
GOÄ: Erklärungsversuch


In dem Artikel wird auch darauf verwiesen, dass der Gebührenrahmen seit 1996 für Westdeutschland unverändert ist – wie die Punktwerte beim EBM weitgehend seit 1997 und die Zahnärztliche Gebührenordnung seit 1988 (!) –, obwohl in der Zwischenzeit eine Mehrwert- und Versicherungssteuererhöhung erfolgten, mehrere Stufen der Ökosteuer eingeführt wurden, Lohnerhöhungen bei den Angestellten und auch Geldentwertung durch Inflation zu bewältigen waren. In diesem Zusammenhang ist die Forderung von Frau Ministerin Ulla Schmidt nach einer „Nullrunde“ der ärztlichen Vergütung doch außerordentlich erstaunlich. Zumal Anfang 2003 eine Erhöhung der Diäten und kostenfreien Pauschalen der Bundestagsabgeordneten von 1,1 % bereits beschlossen ist. Doch in dem einen Fall entscheiden die Gremien über ihre Einnahmen und im anderen über ihre Ausgaben im Krankheitsfall: „Honi soit qui mal y pense!“
Dr. med. Karl-Hubertus Bonmann, Echternstraße 125, 32657 Lemgo
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