

Gab es bisher viel Sand im Getriebe und Blockaden auf der Ebene der Selbstverwaltung bis hin zum Vollzug der Ersatzvornahme durch den Bundesverordnungsgeber, so herrschte danach eine Phase des hektischen Stillstands. Jetzt wird nach dem Motto „Zuckerbrot und Peitsche“ mit zusätzlichen finanziellen Anreizen seitens des Gesetzgebers Druck gemacht, um möglichst viele Kliniken noch bis zum 31. Dezember in die „DRG-basierte Krankenhausvergütung“ ab Januar 2003 zu locken. Dass das stärker leistungsorientierte Vergütungssystem bei Beibehaltung der landesweiten Gesamtvergütung (also sektorale Budgets) eine gravierende Veränderung für die 1,1 Millionen Beschäftigten und die 2 220 Akutkrankenhäuser (Umsatz: rund 54 Milliarden Euro pro Jahr) bedeutet, ist evident.
Dass durch die Klinikfallpauschalen mittelfristig die Budgets abgeschafft werden, bleibt allerdings ein frommer Wunsch. Immerhin gilt unabhängig vom Fixpunkt 2007 unverändert das Dogma der Beitragssatzstabilität, mit zentralverwaltungswirtschaftlichen Maßnahmen im Beitragssicherungsgesetz (Vorschaltgesetz) verschärft. Dass der bisherige „Jobmotor Krankenhaus“ abgewürgt werden könnte, haben Politiker und Krankenhausexperten in Düsseldorf lebhaft unterstrichen. Die (fast) beschlossene Nullrunde wird angesichts weiter steigender Kosten in den Krankenhäusern und wegen der bereits seit 1994 wirksamen Budgets tatsächlich zu einer Minusrunde, wenn auch berücksichtigt wird, dass ein amtlicherseits zugestandenes Erlös-„Wachstum“ in Höhe von 0,81 Prozent im Westen und von 2,09 Prozent im Osten absolut unzureichend ist.
Berücksichtigt man die zu erwartenden Tariflohnsteigerungen und strukturelle Verbesserungen in Höhe von mehr als 3,5 Prozent, so resultiert im Falle einer konsequenten Nullrunde beim Klinikgesamtbudget eine Finanzierungslücke in Höhe von 1,65 Milliarden Euro per annum (Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft). Dies entspricht einer Minderfinanzierung von mehr als 36 000 Stellen im Krankenhaus, einer „Freisetzung“ von Klinikarztstellen in Höhe von 3,5 Prozent (5 000 Planstellen). Die Patienten werden sich einen spürbaren Leistungsentzug und Wartelisten für planbare Behandlungen nicht mehr gefallen lassen.
Das Fallpauschalensystem und Budgets passen nicht zusammen, sie sind kontraindiziert. Eine wachsende Leistungsbeanspruchung, Arbeitsverdichtung, höhere Krankenhaushäufigkeit und der medizinische Fortschritt können nicht mit einer straffen gedeckelten Vergütung bezahlt werden. Die Klinikmedizin muss sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung, nach der Qualität richten, nicht aber nach dem immer enger werdenden Kassenfinanzierungsrahmen.
Sowohl viele Klinikträger als auch die Krankenkassen sehen
sich wegen des Umsetzungsdrucks und des bürokratischen Aufwan-
des überfordert – und einzelne Kassen vermelden schon: „We-
gen Undurchführbarkeit geschlossen!“ Dr. rer. pol. Harald Clade
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