BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren im Krankenhaus –


Nachdem die Vertragsänderung zwischenzeitlich von den beteiligten Vertragspartnern unterzeichnet wurde, geben wir die Änderung nachfolgend bekannt.
Vertrag
nach § 115 b Abs. 1 SGB V
– Ambulantes Operieren im Krankenhaus –
zwischen
1. dem AOK-Bundesverband, Bonn
dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
dem IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
der See-Krankenkasse, Hamburg
dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
der Bundesknappschaft, Bochum
dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
dem AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
gemeinsam und
2. der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf
sowie
3. der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Köln
Änderung in § 3, Satz 1
§ 3
– Katalog ambulant durchführbarer
Operationen –
Der Katalog ambulant durchführbarer Operationsleistungen (Anlage) besteht aus den im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgeführten ambulanten Operationen und ambulanten Anästhesien (Abschnitte B VI. und B VII. und den entsprechenden Leistun-gen aus den Abschnitten B IX. und B X.) in der jeweils gültigen Fassung sowie der Leistungsposition Nr. 1186 EBM.
(Gültig ab 1. 7. 2002)
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