

Die Mutter-Kind-Einrichtungen sind auf
Prävention spezialisiert.
Foto: Müttergenesungswerk
Foto: Müttergenesungswerk
Seit dem 1. August übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die vollen Kosten für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren. Mit einem Faltblatt informiert das Müttergenesungswerk über die neue Gesetzeslage und die Beantragung einer solchen Kur. Bundesweit gibt es 120 vom Müttergenesungswerk anerkannte Kureinrichtungen. Sie haben sich auf Prävention für Mütter spezialisiert. Ihr Angebot ist auf die gesundheitlichen und psychosozialen Belastungen von Müttern und Kindern abgestimmt.
An den Mütter- und Mutter-Kind-Kuren können Frauen teilnehmen, die Kinder erziehen oder erzogen haben. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen voll, Frauen müssen lediglich die Zuzahlung von neun Euro pro Tag leisten, von der sie je nach finanzieller Situation auch befreit werden können.
Für alle Fragen rund um die Müttergenesungskur stehen bundesweit circa 1 700 Beratungsstellen zur Verfügung. Weitere Informationen enthält das Faltblatt, das vom Bundesfamilienministerium finanziell gefördert wurde. Es kann zusammen mit einer Liste regionaler Beratungsstellen angefordert werden beim Müttergenesungswerk, Stichwort „Kuren“, Postfach 12 60, 90544 Stein, Telefon: 09 11/ 96 71 10, Fax: 09 11/67 66 85, E-Mail: info@muettergene sungswerk.de.
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