POLITIK: Kommentar
Apotheken: In der Doppelzange


aufzumischen. Bisher zeigt sich die Bundesregierung, was den Präparateversandhandel betrifft, zögerlich, müssen denn noch gravierende gesundheitspolitische, sozial-, haftungs- und europarechtliche sowie pharmakologische Fragen geklärt werden. Noch sind die deutschen Apotheker durch nationale Rechtsbestimmungen und die Rechtsprechung vor der Versandhandelskonkurrenz aus dem Ausland relativ gut geschützt. Allerdings könnte die Eigendynamik auf dem Apothekenmarkt in dem Maße forciert werden, wie auch im Ausland der Versandhandel mit Arzneimitteln und der E-Commerce zugelassen sind. Der deutsche Binnenmarkt ist immer mehr auch mit dem Ausland verflochten, und die Globalisierung schreitet weiter voran. Versandhandel mit Präparaten ist bereits in den USA, in den Niederlanden, Irland, Großbritannien und der Schweiz erlaubt. In den USA werden bereits zwischen 13 und 18 Prozent des Arzneimittelhandels über das Internet abgewickelt. Allerdings sind die USA wegen ihrer relativ geringen Apothekendichte eine Ausnahme. Dr. rer. pol. Harald Clade
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