BRIEFE
Obduktionen: Lagerung kompletter Hirne sicher unzulässig


Daraus ist zu schließen, dass für spezielle Untersuchungen Organe oder Organteile dauerhaft entnommen werden dürfen. Der weitere Umgang mit solchen Organen oder Organteilen muss dann analog zum Umgang mit Operationsmaterial erfolgen. Dieses bedeutet, dass die für die Mikroskopie notwendigen Proben in Paraffin eingebettet werden und dann dauerhaft gelagert werden dürfen (oder sogar müssen), während das verbliebene Restmaterial in ethisch und hygienisch einwandfreier Form entsorgt werden muss.
Eine dauerhafte Lagerung kompletter Gehirne, ohne dass spezielle Untersuchungen unter bestimmten Fragestellungen noch durchgeführt werden, ist sicher unzulässig.
Prof. Dr. med. W. Saeger, Katholisches Marienkrankenhaus gGmbH, Alfredstraße 9, 22087 Hamburg
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