BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Beschluss Mutterschafts-Richtlinien


Im Abschnitt C. 1. wird im Passus Zu b) der wie folgt lautende 5. Absatz gestrichen:
„Wird bei einer Schwangeren ohne Immunschutz oder mit ungeklärtem Immunstatus Röteln-Kontakt nachgewiesen oder vermutet, so sollte der Schwangeren zur Vermeidung einer Röteln-Embryopathie unverzüglich Röteln-Immunglobulin injiziert werden. Die Behandlung mit Röteln-Immunglobulin ist aber nur sinnvoll bis zu sieben Tagen nach der Exposition.“
Die Änderung der Richtlinien tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 28. Oktober 2002
Bundesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen
Der Vorsitzende
J u n g
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.