

Mit der Versorgungssicherheit eng verbunden ist aber die Planungssicherheit für den niedergelassenen Arzt und Zahnarzt, für den Apotheker und für den Zahntechniker wie für das Krankenhaus und die Arzneimittelindustrie. Der finanzielle Aufwand für die Einrichtung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis, einer Apotheke oder eines zahntechnischen Labors ist erheblich. Die ständige Anpassung an den medizintechnischen Fortschritt erfordert einen hohen Aufwand.
Unbestritten ist dieses Risiko Teil der Freiberuflichkeit, Teil auch einer sozialen Marktwirtschaft. Das Risiko muss jedoch kalkulierbar sein. Anderenfalls wird dort nicht mehr investiert, wo gerade diese Investition die Grundlage für den medizinischen Fortschritt und damit für die Behandlung des Patienten nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft ist.
Versorgungssicherheit und Planungssicherheit im Gesundheitswesen sind kommunizierende Röhren. Das eine setzt das andere voraus, das eine bedingt das andere. Gesundheitspolitische Entscheidungen sind daraufhin zu prüfen, ob sie die Versorgungssicherheit des Bürgers oder die Planungssicherheit von Leistungserbringern gefährden. Weder das eine noch das andere kann gewollt sein. Prof. Dr. med. Fritz Beske
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