ArchivDeutsches Ärzteblatt PP2/2003Gutachterverfahren: Sichert Verlaufsqualität
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Endlich beteiligen sich auch diejenigen an dieser Debatte über das Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie, die über einen hinreichend umfangreichen Datenschatz für die quantitative und qualitative statistische Auswertung verfügen – nämlich die Gutachterinnen und Gutachter selbst.
Die Auswertung zeigt, dass durch das Gutachterverfahren neben der Eingangsqualität eben auch die Verlaufs- und – zumindest bei Fortführungen – auch die Ergebnisqualität gesichert wird. Dadurch wird den Krankenkassen die Grundlage entzogen, die „geringe Ablehnungsquote“ als Zeichen des Missbrauchs ambulanter Psychotherapie und zugleich die Psychotherapeuten zu diffamieren als diejenigen, die lediglich die Nachfrage schüren.
Die Quantität in der ambulanten Psychotherapie ist eben doch nicht Kriterium für Eingriffe, wie der Präsident der Bundesärztekammer, der Pathologe Prof. Dr. Hoppe, in Focus 33/2002 verlautbarte. Es geht auch nicht um Einsparungen zugunsten der Krankenkassen, sondern um die Sicherung der bedarfsgerechten Versorgung. Die für den Erhalt der hohen Qualität ambulanter Psychotherapien sinnvollen und hilfreichen Verbesserungen des Gutachterverfahrens müssen meines Erachtens allerdings den Kriterien „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ unterworfen werden, um puren bürokratischen Aktionismus zu verhindern.
Dipl.-Psych. Gustav J. Brudy, Rheinstraße 44, 64589 Stockstadt

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Stellenangebote