BRIEFE
Gutachterverfahren: Sichert Verlaufsqualität


Die Auswertung zeigt, dass durch das Gutachterverfahren neben der Eingangsqualität eben auch die Verlaufs- und – zumindest bei Fortführungen – auch die Ergebnisqualität gesichert wird. Dadurch wird den Krankenkassen die Grundlage entzogen, die „geringe Ablehnungsquote“ als Zeichen des Missbrauchs ambulanter Psychotherapie und zugleich die Psychotherapeuten zu diffamieren als diejenigen, die lediglich die Nachfrage schüren.
Die Quantität in der ambulanten Psychotherapie ist eben doch nicht Kriterium für Eingriffe, wie der Präsident der Bundesärztekammer, der Pathologe Prof. Dr. Hoppe, in Focus 33/2002 verlautbarte. Es geht auch nicht um Einsparungen zugunsten der Krankenkassen, sondern um die Sicherung der bedarfsgerechten Versorgung. Die für den Erhalt der hohen Qualität ambulanter Psychotherapien sinnvollen und hilfreichen Verbesserungen des Gutachterverfahrens müssen meines Erachtens allerdings den Kriterien „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ unterworfen werden, um puren bürokratischen Aktionismus zu verhindern.
Dipl.-Psych. Gustav J. Brudy, Rheinstraße 44, 64589 Stockstadt
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