

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit die Wiedereinsetzung der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ beschlossen. Die Kommission wird aus 13 Abgeordneten des Bundestages und 13 externen Sachverständigen bestehen. Die Initiatoren des fraktionsübergreifenden Antrags begründeten die erneute Einsetzung unter anderem damit, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, „Vorschläge für gesellschaftliches Handeln“ in den Bereichen Biomedizin und Biowissenschaften zu erarbeiten.
In einem weiteren Beschluss, der ebenfalls auf einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU und Grünen zurückgeht, fordern die Abgeordneten ein weltweites Verbot des Klonens von menschlichen Embryonen durch eine Konvention der Vereinten Nationen. Sowohl das reproduktive als auch das therapeutische Klonen seien unvereinbar mit der „universell“ gültigen Menschenwürde. Dabei sei vor allem die „deutsch-französische Initiative“ in Richtung eines umfassenden Klonverbots von menschlichen Embryonen weiterzuentwickeln, heißt es in dem Beschluss.
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