

Bundesärztekammer prüft Verdachtsfälle
auf Organhandel. Foto: dpa
Die Bundesärztekammer wies am 18. März erneut darauf hin, dass sie jede Form von Organhandel ablehnt. „Körperliche Integrität und menschliche Organe sind keine Handelware“, heißt es in einer Pressemitteilung. Allein schon wirtschaftliche Anreize zur Organspende wiesen den Weg in den nach wie vor zu Recht gesetzlich verbotenen Organhandel. Die Gefahr ausbeutender Vermittlungspraktiken sei unübersehbar; auch die potenziellen Spender könnten davon nicht profitieren. Hauptleidtragende wären die transplantationsbedürftigen Patienten, weil eine Ökonomisierung der Transplantationsmedizin das Vertrauen breiter Bevölkerungsschichten in die bestehende legitime Organspende nachhaltig beeinträchtigen würde.
In Medienberichten sei der Verdacht geäußert worden, in Deutschland seien eine, möglicherweise sogar mehrere Lebendtransplantationen gegen Entgelt vom Empfänger an den Spender erfolgt. „Die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer hat die Prüfungskommission beauftragt, die Einzelheiten aufzuklären, insbesondere ob in diesem Zusammenhang unrichtige oder unvollständige Angaben die Entscheidungen der nach dem Transplantationsgesetz beteiligten Personen und Gremien beeinflusst haben. Geprüft werden soll auch, ob ein ärztliches Fehlverhalten vorliegt“, sagte der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der BÄK, Prof. Dr. iur. Hans-Ludwig Schreiber.
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