POLITIK: Gastkommentar
Patientenrechte: Mehr Transparenz im medizinischen Behandlungsverhältnis
DÄ plus


Bundesjustizministerin Brigitte Zypries:
Erstmals eine einheitliche deutsche Patientencharta
Foto: dpa
Wir sollten dieses Anliegen ernst nehmen. Seit Antritt meines Amtes als Bundesministerin der Justiz haben mich viele Schreiben erreicht, in denen Bürgerinnen und Bürger schildern, dass sie sich im Behandlungsverhältnis nicht ausreichend über ihre Rechte informiert und nicht hinreichend in den Behandlungsprozess eingebunden fühlen. Auch ist es für viele Patientinnen und Patienten schwierig, dass wir in Deutschland keine spezielle gesetzliche Regelung des Arztrechts kennen. Die im Bürgerlichen Recht, Strafrecht, Sozialrecht, Berufsrecht und Verfassungsrecht verstreuten Regelungen und die Dichte des bestehenden Richterrechts werden vielfach als unüberschaubar kritisiert.
Hier sind nicht nur rechtliche Fragen wie die von Art und Umfang der ärztlichen Aufklärung berührt. Es geht auch darum, unter welchen Bedingungen ein bestmöglicher Behandlungserfolg zu erzielen ist. Nach meiner festen Überzeugung setzen gute Behandlungsergebnisse ein Klima der vertrauensvollen Kooperation zwischen Arzt und Patient voraus. Es ist deshalb wichtig, das traditionelle Arzt-Patienten-Verhältnis zu überwinden und zu einem partnerschaftlichen Miteinander zu gelangen. Hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen ist Aufgabe einer modernen Politik.
Die Bundesregierung stellt sich dieser Aufgabe und setzt dabei nicht allein auf Gesetze. Im Gegenteil: In der neuen Koalitionsvereinbarung ist festgehalten, dass die Patientenrechte durch eine so genannte Patientencharta und einen Patientenschutzbeauftragten gestärkt werden sollen. Ich halte diesen Weg für richtig. Gesetzgebung setzt Handlungsbedarf voraus, der hier nicht gegeben ist. Bei dieser Einschätzung stütze ich mich unter anderem auf die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zum Thema „Patientenrechte in Deutschland: Fortentwicklungsbedarf und Fortentwicklungsmöglichkeiten“, die sich in den Jahren 2000/2001 mit der Arzthaftung und einem eventuellen Novellierungsbedarf auseinander gesetzt hat. Die Arbeitsgruppe war mit Vertretern von Ärzten und Patienten, Richtern und Anwälten, der Versicherungswirtschaft und der Landesjustizverwaltungen ausgewogen besetzt. Nach ihrem Abschlussbericht vom September 2001 besteht derzeit für den Gesetzgeber kein akuter Handlungsbedarf, da wir über ein flexibles, ausdifferenziertes Richterrecht verfügen. Das Richterrecht kann weitaus besser auf die konkreten Umstände des Einzelfalles eingehen, als dies ein starres Gesetzesrecht könnte. Zudem kann sich die Gerichtspraxis leichter an den teilweise rasanten medizinischen Fortschritt anpassen. Dies wird auch von Rechtswissenschaftlern, Richtern und Rechtsanwälten ganz überwiegend so gesehen.
Allerdings wurden in der Arbeitsgruppe in einzelnen Bereichen, zum Beispiel bei der ärztlichen Aufklärung, Informations- und Vollzugsdefizite hinsichtlich der bestehenden Rechtslage festgestellt. Solche Informations- und Vollzugsdefizite sind – das stellte die Arbeitsgruppe ausdrücklich fest – nicht durch Gesetzesänderungen zu beheben. Wirksamer erscheinen andere Wege, wie der einer verstärkten Information von Ärzten und Patienten.
Genau an diesem Punkt setzen die „Patientenrechte in Deutschland“ an. Diese neue Patientencharta ist kein Gesetz. Es geht auch nicht darum, das bestehende Recht fortzuentwickeln. Vielmehr informiert das Dokument Patienten und Ärzte über ihre wesentlichen Rechte und Pflichten bei einer medizinischen Behandlung. Ziel ist es, das geltende Recht deklaratorisch zusammenzufassen. Mit seinen knapp formulierten Aussagen schaffen die „Patientenrechte in Deutschland“ Transparenz und damit eine wichtige Grundlage für eine vertrauensvolle Kooperation. Nur wer als Patient seine Rechte kennt, kann sich am Behandlungsprozess aktiv beteiligen, eigene Entscheidungen treffen und damit Verantwortung übernehmen. Und wer als Arzt seine Rechte und Pflichten kennt, kann den Patienten hierbei besser unterstützen.
Wie schon gesagt, gibt es Vorläufer zu den „Patientenrechten in Deutschland“: Die Gesundheitsministerkonferenz beschloss bereits 1999 ein Papier mit dem Titel „Patientenrechte in Deutschland heute“. Wenig später veröffentlichte auch die Bundesärztekammer den bereits erwähnten Entwurf einer „Charta der Patientenrechte“. Beide Papiere waren allerdings nicht konsensfähig.
Mit den „Patientenrechten in Deutschland“ liegt nun erstmals eine einheitliche deutsche Patientencharta vor, die von allen am Gesundheitswesen Beteiligten mitgetragen wird. In dieser allgemeinen Akzeptanz und der nur dadurch zu erreichenden weiten Verbreitung liegt der besondere Wert des neuen Dokuments. Auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ist es gelungen, Vertreter der Patienten- und Ärzteverbände, der Krankenhäuser, der Gesundheitsministerkonferenz, der Justizministerkonferenz, der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherer sowie der freien Wohlfahrtsverbände an einem Tisch zusammenzubringen. Die beiden Ministerien haben dabei bewusst nur eine moderierende Rolle eingenommen. Bereits nach vier Monaten, am 16. Oktober 2002, konnten die inhaltlichen Arbeiten an den „Patientenrechten in Deutschland“ abgeschlossen werden. Damit ist zugleich ein erster Schritt zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung getan.
Ob die Erwartungen, die sich an die „Patientenrechte in Deutschland“ richten, erfüllt werden, muss abgewartet werden. Die positive Resonanz auf das Dokument, die das Bundesministerium der Justiz bisher erreichte, stimmt mich aber schon jetzt zuversichtlich, dass wir hiermit die Patientenrechte wirksam und nachhaltig stärken. Eines muss allerdings klar gesehen werden: Der Erfolg des Projektes hängt maßgeblich davon ab, ob es gelingt, die Information dorthin zu transportieren, wo sie benötigt wird. Die Charta muss also möglichst vielen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stehen. Unser Ziel ist es daher, dass die „Patientenrechte in Deutschland“ künftig nicht nur über die an den Arbeiten beteiligten Organisationen zu beziehen sind, sondern auch in Krankenhäusern, Arztpraxen und bei Krankenversicherungen bereitliegen.
Zu diesem Zweck haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe in gemeinsamer Anstrengung eine Broschüre in der Auflage von einer halben Million
Exemplaren herausgebracht, die bei den beteiligten Organisationen, natürlich aber auch beim Bundesministerium der Justiz und beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung erhältlich ist. Darüber hinaus ist der Wortlaut der „Patientenrechte in Deutschland“ auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.bund.de) und des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (www.bmgs.de) abrufbar.
Brigitte Zypries
Bundesministerin der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Deutsches Ärzteblatt plus
zum Thema
Haisch, Andreas
Walder, Reinhard