

Dem Kompromiss zufolge gilt die Rücknahme der Nullrunde über den Kreis der „Nachoptierer“ hinaus: Krankenhäuser, die wie die psychiatrischen Krankenhäuser aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Fallpauschalen anwenden, und Krankenhäuser, deren Leistungsspektrum mit dem DRG-System nicht sachgerecht vergütet werden kann – darunter Spezialkliniken, die besonders viele Schwerverletzte versorgen –, sind nun ebenfalls von der Nullrate ausgenommen. Als „Nachoptierer“ bezeichnet man jene Krankenhäuser, die sich zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2002 für die Abrechnung nach Diagnosis Related Groups (DRGs) entschieden haben, um ebenso von der Nullrunde befreit zu werden wie jene, die fristgerecht bis Ende Oktober die Umstellung anmeldeten. Ein entsprechendes „Lockvogel“-Angebot, das der Bundestag am 15. November verabschiedet hatte, war vom Bundesrat am 20. Dezember abgelehnt worden, weshalb der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste.
Etwa die Hälfte der rund 2 200 Krankenhäuser kommt jetzt in den „Genuss“ eines höheren Budgets für 2003. Zur Erinnerung: Die Veränderungsrate beträgt in den alten Bundesländern 0,81 Prozent und in den neuen 2,09 Prozent. Dem stehen allein im Personalbereich Kostenzuwächse von 2,4 Prozent infolge der Tarifabschlüsse gegenüber.
Mit dem zwölften SGB-V-Änderungsgesetz beschlossen wurde auch, dass die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen auf das Niveau von 2002 eingefroren werden. Keine Einigung erzielen konnten die Parteien bei der von der Regierungsseite angestrebten Ausweitung der Festbetragsregelung. Analogpräparate bleiben somit vorerst von der Preisregulierung ausgenommen. Jens Flintrop