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Krankenhausärzte: Vorentscheidung in Luxemburg
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Kein Patient wünscht sich übermüdete Ärzte im OP. Foto: dpa
Nach Meinung von Dámaso Ruiz-Jarabo, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, muss der Bereitschaftsdienst auch in deutschen Krankenhäusern als Arbeitszeit anerkannt werden. Denn auch während der Pausen stünden die Ärzte unmittelbar am Arbeitsplatz für ihre Arbeit zur Verfügung. Dass sie dabei teilweise auch schlafen dürften, diene ihrer Gesundheit und der Sicherheit der Patienten, betonte der Generalanwalt am 8. April bei seinem Schlussantrag. Damit schloss sich Ruiz-Jarabo dem EuGH-Grundsatzurteil vom 3. Oktober 2000 an, das spanische Ärzte erstritten hatten.
Die Ansicht des Generalanwalts ist für den Gerichtshof nicht bindend. Seine Aufgabe ist es, den Richtern eine rechtliche Lösung der von ihm bearbeiteten Rechtssachen vorzuschlagen. In den meisten Fällen folgen die Richter allerdings dem Votum des Generalanwalts. Das Urteil wird für den Sommer erwartet.
Die Rechtssache C-151/02 geht auf eine Klage des Kieler Krankenhausarztes Dr. Norbert Jäger zurück. Um eine Rechtsklärung zum Thema ärztlicher Bereitschaftsdienst zu erreichen, hatte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein dem EuGH einen Fragenkatalog (Az.: 151/2002) vorgelegt.