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DMP Diabetes: AOK kooperiert mit Hausärzten


Der Deutsche Hausärzteverband (BDA) und der AOK-Bundesverband haben ein Hausarzt-Handbuch zum Disease-Management von Diabetikern Typ 2 vorgestellt. Das Buch sei ein weiterer Schritt in einer Partnerschaft für die Patienten, sagten die Vorsitzenden Prof. Dr. Klaus-Dieter Kossow (BDA) und Dr. Rolf Hoberg (AOK) vergangene Woche in Berlin.
Kossow und Hoberg wiesen darauf hin, dass ein erster Grundstein für qualitätsgesicherte Behandlungsprogramme für Diabetes-Patienten bereits in Hessen gelegt worden sei. Dort hatte der BDA Hessen unter anderem mit der AOK eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, nach der die Kassen mit den Hausärzten innerhalb des Disease-Management-Programms (DMP) Diabetes Verträge abschließen können. Der Vertrag ist seit dem 1. April in Kraft. Bei sämtlichen anderen DMP-Verträgen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Vertragspartner der Kassen.
Das Diabetes-Handbuch ist Bestandteil des Vertrages in Hessen und steht deshalb zunächst den hessischen Hausärzten zur Verfügung. Es orientiert sich an der evidenzbasierten Medizin, erläutert die DMP-Rechtsverordnung und soll den Transfer der DMP in die Praxis erleichtern. Mit dem Handbuch könne sich der Hausarzt auf seine Rolle als Case-Manager für die chronischen Volkskrankheiten vorbereiten, betonte Kossow. Der BDA unterstütze die DMP trotz mancher Kritik, um die Hausärzte als koordinierende Ärzte bei der Versorgung der Patienten zu stärken.
Um dieses Ziel zu erreichen, übt der BDA auch innerhalb der KVen Druck aus. „Wir räumen den KVen zwar ein Vortrittsrecht bei DMP-Verhandlungen ein“, sagte Kossow, „wenn die Verträge jedoch nicht auf eine hausarztzentrierte Lösung hinauslaufen, schließen wir eigene Verträge ab.“ Das hessische Beispiel demonstriere, wie ein DMP-Vertrag auszusehen habe. Hoberg wertete das Vorgehen in Hessen als „Durchbruch für andere vertragliche Konstellationen“. Inzwischen haben AOK und BDA auch einen Bundesrahmenvertrag geschlossen, der eine Vereinbarung als Basis für mögliche weitere Verträge auf Landesebene beinhaltet.