AKTUELL
Arzneimittel: Grünes Licht für Positivliste


Das Bundeskabinett hat am 9. April die Einführung einer Liste verschreibungsfähiger Arzneimittel beschlossen. Durch die „Positivliste“ könne für gesetzlich Versicherte „ein dauerhaft hohes und bezahlbares Niveau in der Versorgung mit Arzneimitteln gewährleistet werden“, sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Derzeit gebe es ein auch für Ärzte unüberschaubares Angebot an Medikamenten. Mit dem Instrument erhielten die Ärzte eine verlässliche Grundlage zur rationalen und qualitätsgesicherten Arzneimitteltherapie. Mit der Liste könnten jährlich rund 800 Millionen Euro gespart werden.
Schmidt zufolge enthält die Positivliste alle Arzneimittel, die bei Prävention, Diagnostik und Behandlung von Krankheiten wirksam und zweckmäßig einsetzbar sind und von den Kassen erstattet werden. Neben schulmedizinischen Arzneimitteln werden auch phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel aufgelistet. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nach Meinung der Ministerin nicht erforderlich.
Die Positivliste berücksichtigt Medikamente, die bis zum 10. Dezember 2002 zugelassen oder genehmigt und in Verkehr waren. Mit einer Übergangsregelung werden auch Arzneimittel einbezogen, die nach diesem Stichtag bis zum In-Kraft-Treten zugelassen wurden oder eine Genehmigung erhalten haben. Einbezogen werden können zudem Präparate, für die ein Antrag auf Aufnahme gestellt und für die bereits mit einer klinischen Wirksamkeitsprüfung begonnen wurde.