POLITIK
AG Krankenversicherung der Rürup-Kommission: Zahlmodell für die Bürger, Wahlmodell für die Politiker
DÄ plus


Verständigten sich auf ein „Y-Modell“: Prof.
Dr. Bert Rürup (links) und Prof. Dr. Dr. Karl
Lauterbach Foto: ddp
langfristige GKV-Finanzierung vorschlagen. Mit ihrem Grundsatzstreit steht sie nicht allein.
In der SPD wird immer offener gegen den Reformkurs des Bundeskanzlers protestiert.
Wenn Fachleute ohne Not ihre Unterlagen hin- und hersortieren und ernste Mienen machen, dann weiß man schon: Besonders zufrieden sind sie nicht mit dem, was sie gleich verkünden werden. Entsprechend angestrengt blickte in der vergangenen Woche Prof. Dr. Bert Rürup im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Berlin. Zuvor hatte die Arbeitsgruppe (AG) Gesundheit der nach ihm benannten Kommission mehrere Stunden getagt, um sich endlich auf die Richtung für die Reformvorschläge zu verständigen.
Doch die Skeptiker behielten Recht: Ein einfacher Kompromiss zwischen einem Kopfprämienmodell, das Rürup bevorzugt, und einer Erwerbstätigenversicherung für alle Bürger mit unterschiedlicher Beitragsbelastung, wie es Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach vorschwebt, kam nicht zustande. Stattdessen will die AG beide Ansätze ausarbeiten (Y-Modell) und am Ende der Politik die Wahl überlassen, denn es gehe um Werthaltungen. „Das ist keine Frage, die wissenschaftlich entschieden werden kann“, sagte Rürup.
Zu den besagten Y-Ärmchen präsentierten die beiden Professoren als Basis noch ein kurzfristig wirkendes, „fulminantes Sparprogramm“ (Rürup) in Höhe von rund 24 Milliarden Euro zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Um damit die Beitragssätze um 2,4 Prozentpunkte senken zu können, schlägt die AG Gesundheit mehrheitlich Folgendes vor:
1. Das Krankengeld soll, wie bereits diskutiert, nicht länger von Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die GKV-Beiträge finanziert werden. Stattdessen sollen künftig Arbeitnehmer allein eine Krankengeld-Versicherung abschließen.
2. Die GKV soll von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden, und zwar im Umfang von rund 4,5 Milliarden Euro. In der Beschlussvorlage, die der Redaktion vorliegt, werden im Einzelnen Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen, Empfängnisverhütung, künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes und bei schwersterkrankten Kindern, die Beitragsfreiheit bei Bezug von Mutterschafts- und Erziehungsgeld und das Sterbegeld genannt.
3. Die AG Gesundheit schlägt die erhebliche Ausweitung von Zuzahlungen vor. So hält sie eine Praxisgebühr von 15 Euro für sinnvoll, um die Krankenkassen um rund zwei Milliarden Euro zu entlasten. Ausnahmen solle es für Kinder, nach Unfällen oder im Rahmen von Präventions- und Chronikerprogrammen geben. Ob sich die 15 Euro auf jeden einzelnen Arztbesuch oder jeden Fall beziehen, ist nicht ausgeführt.
Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe forderte, die Erhebung einer Praxisgebühr dürfe nicht zulasten der chronisch Kranken gehen. Als „bedenklich“ kritisierte Dr. med. Leonhard Hansen, Zweiter Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Pläne. Praxisgebühren könnten dazu führen, dass Patienten Krankheiten verschleppten.
Weiterhin sollen sich die Zuzahlungen zu Arzneimitteln erhöhen, für die es gleichwertige, aber preiswertere Alternativen gibt. Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, sollen zukünftig gar nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden können. Die AG hat für diesen letzten Vorschlag ein Sparpotenzial von 3,7 Milliarden Euro angesetzt. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen hat allerdings darauf verwiesen, dass 2001 lediglich nicht-verschreibungspflichtige Präparate im Umfang von 2,5 Milliarden Euro verordnet wurden. Eine pauschale Streichung sei zudem „in vielen Fällen problematisch und ökonomisch wenig sinnvoll“. Auch beim Zahnersatz sind höhere Eigenbeteiligungen als bisher vorgesehen. Insgesamt sollen sich durch geänderte Zuzahlungsregelungen Mehreinnahmen von rund zehn Milliarden Euro ergeben. Der AOK-Bundesverband hat diesen Punkt allerdings kritisch bewertet. „Die Wirkung von Zuzahlungserhöhungen verpufft, wenn nicht gleichzeitig die Härtefallregelungen reformiert werden“, gab der Vorstandsvorsitzende, Dr. Hans Jürgen Ahrens, zu bedenken. !
4. Weil die Preise für Generika „recht hoch“ seien, schlägt die AG vor, die Preisbindung in diesem Bereich vollkommen aufzuheben.
5. Als letzter Punkt wird angeregt, die derzeitigen Beihilferegelungen für Beamte durch Zuschüsse zu ihren Krankenversicherungen zu ersetzen.
Die Gesundheitsexperten der Unionsfraktion erklärten, die Rürup-Kommission habe ihren selbst gesteckten hohen Erwartungen nicht entsprochen. „Wir sind gespannt zu sehen, ob und wie die Vorschläge überhaupt von der Bundesregierung aufgegriffen und inwieweit sie die Zustimmung der Koalitionsfraktionen finden werden“, heißt es in einer Presseerklärung. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) war das Y-Modell zunächst nur ein kurzes Statement wert. Man werde die Vorschläge prüfen, erklärte sie. Klaus Kirschner (SPD), der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestages, kritisierte hingegen Presseberichten zufolge die Kommission: „Das sind primitive Vorschläge, die kein Problem lösen.“ Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gudrun Schaich-Walch wiederum erklärte in einem Rundfunk-Interview, eine Praxisgebühr wolle man nur für einen direkten Facharztbesuch ohne Überweisung des Hausarztes vorsehen.
Die AG Krankenversicherung will ihr Y-Modell nun bis Mai noch ausarbeiten und muss es dann in der gesamten Rürup-Kommission abstimmen lassen. Bis dahin werden die Debatten um Reforminhalte nicht abreißen. Diese Beschreibung trifft auch mehr denn je auf die SPD zu. Am vergangenen Wochenende haben linke Sozialdemokraten erstmals in der Parteigeschichte ein Mitgliederbegehren gestartet. Sie wollen die Meinung der Basis zum Reformkurs des Bundeskanzlers einholen und stellen sieben „Orientierungspunkte“ zur Diskussion. Darin heißt es unter anderem: „Eine Privatisierung von Lebensrisiken darf es mit uns nicht geben.“ Stattdessen müssten Großvermögen einen angemessenen Beitrag leisten, weshalb die Vermögenssteuer wieder eingeführt werden solle. Angesichts des anhaltenden Widerstands hat der Bundeskanzler einem Sonderparteitag zu den Sozialreformen offenbar zugestimmt. Er soll ebenfalls im Mai stattfinden. Sabine Rieser
Deutsches Ärzteblatt plus
zum Thema
Rainer, Peter