

Ärzte, die eine Putzhilfe oder ein Kindermädchen beschäftigen, sollten eine Unfallversicherung für die Haushaltshilfe abgeschlossen haben. Die Unfallversicherung kostet rund 45 Euro im Jahr für Haushaltshilfen, die bis zu zehn Stunden wöchentlich beschäftigt sind. Zuständig ist die Unfallkasse der heimischen Stadt oder des Landkreises. Abgedeckt werden die Lohnfortzahlung bei einem Unfall, die Kosten für die Wiederherstellung der Gesundheit des Betroffenen, eine mögliche lebenslange Verletztenrente und – schlimmstenfalls – auch eine Hinterbliebenenrente. Bei der Anmeldung müssen weder Name noch Anschrift des Beschäftigten angegeben werden. Auch ist es dem Versicherungsträger gleichgültig, ob der Versicherte sozialversichert ist oder ob die Löhne versteuert werden. Adressen und Prämien der jeweiligen Unfallkasse können unter www.unfallkassen.de abgerufen werden. rco