BRIEFE
Hausärzte: Einseitig


Mit dem ersten K.-o.-Katalog hätten auch die Hausärzte leben können, mit der Verschärfung durch die Erweiterung des K.-o.-Kataloges wurden zusätzlich den Hausärzten wichtige diagnostische Werkzeuge aus der Hand geschlagen. Wen sonst hat denn die Gliederung noch getroffen? Lediglich die Internisten, die sich jetzt auch nach außen hin in die Gruppierung hausärztliche oder fachärztliche Versorgungsebene eingliedern mussten. Die hausärztlichen Internisten waren, was ihr Leistungsspektrum angeht, schon immer eher im hausärztlichen Bereich angesiedelt und leiden jetzt noch mehr als die Allgemeinärzte unter der Wegnahme wichtiger diagnostischer Mittel wie Gastroskopie, Langzeit-EKG und Teilradiologie.
Die übrigen Ärzte aus der fachärztlichen Versorgung haben bis heute keine sichtbaren oder gleichwertige einschneidende Einschränkungen hinnehmen müssen. Ganz im Gegenteil dürfen sie sich auch weiterhin beim Grundleistungskapitel des EBM in originären hausärztlichen Aufgabenbereichen tummeln.
Hier wäre es vonseiten der KBV notwendig und auch fair gewesen, der hausärztlichen Versorgungsebene ihren unantastbaren Leistungsbereich im EBM zuzuerkennen.
Im Übrigen ist es kontraproduktiv und für die Sicherstellung der Versorgung schädlich, den K.-o.-Katalog so restriktiv einzuführen, ohne auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.
Glücklicherweise gibt es einzelne KVen in Deutschland, die über Ermächtigungen hier steuernd und sinnvoll eingreifen.
Aus hausärztlicher Sicht können noch viele Beispiele gebracht werden, bei denen durch KBV-Entscheidungen das hausärztliche Verständnis getroffen und das Selbstwertgefühl der Hausärzte verletzt wurde.
Dr. Jürgen Michael Bartels,
BDA Westfalen-Lippe, Scherlingstraße 22, 58640 Iserlohn
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