

BFB-Präsident Oesingmann
Foto: Eberhard Hahne
Nach der neuerlichen Vertagung der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen befürchtet der BFB einen Kompromiss zulasten der Freien Berufe. Offenbar sei weiterhin geplant, Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Architekten in die Gewerbesteuerpflicht zu nehmen. „Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden“, betonte BFB-Präsident Dr. med. Ulrich Oesingmann. Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Anders als vom Bundesfinanzministerium dargestellt, würde nach den bisher bekannten Plänen die Gewerbesteuer zu Mehrbelastungen der Freiberufler führen. Bei den in fast allen Groß- und Mittelstädten geltenden Gewerbesteuer-Hebesätzen sei eine volle Verrechnung der Einkommensteuer nicht mehr möglich, erklärte Oesingmann. Er plädiert für ein vom Bundesverband der Deutschen Industrie vorgeschlagenes Modell als dem „kleineren Übel“. Dieses sieht ein Hebesatzrecht der Kommunen auf die Ertragsteuern vor.
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