BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Änderungen der Pauschalerstattungen für Sach- und Dienstleistungen bei renalen Ersatzverfahren


In der Beschlussfassung zur Pauschalerstattung Nr. 7270 ist festgelegt, dass die Erstattungsbeträge zum 1. 7. 2003 und danach nochmals zum 1. 1. 2004 abgesenkt werden.
Zwischenzeitlich haben die Vertragspartner auf Bundesebene Verhandlungen aufgenommen mit dem Ziel, die zum 1. 7. 2003 vereinbarte Absenkung der Pauschalerstattungen zu modifizieren. Geplant ist gegenüber der bisherigen Beschlusslage eine Änderung dahingehend, dass für ältere Patienten und für Patienten mit Diabetes mellitus eine höhere Pauschalerstattung vergütet werden soll als für jüngere Patienten beziehungsweise für Patienten ohne Diabetes mellitus.
Durch die geplante Modifizierung der Absenkung ab dem 1. 7. 2003 kann es in einzelnen Praxen gegenüber der zu-
nächst festgelegten Höhe der Pauschalerstattung Nr. 7270 (mit Wirkung zum 1. 7. 2003) zu einem geänderten Kostenerstattungsvolumen durch die Vergütung der Pauschalen bei Dialysen kommen, insbesondere bei Praxen, die überwiegend oder ausschließlich jüngere Patienten und solche ohne Diabetes mellitus mit renalen Ersatzverfahren behandeln. Für diese kann es zu einer Verringerung, für Praxen, die in relativ großer Anzahl ältere Patienten und Patienten mit Diabetes mellitus mit renalen Ersatzverfahren behandeln, kann es zu einer Erhöhung der Pauschalen kommen.
Die Vertragspartner haben deswegen beschlossen, die vorgesehene Differenzierung der jetzigen Pauschalerstattung Nr. 7270 anzukündigen. Es wird darauf hingewiesen, dass die endgültige Beschlussfassung zur Regelung der Pauschalerstattungen ab dem 1. 7. 2003 noch nicht vorliegt, sodass diese gegebenenfalls erst kurzfristig vor dem 1. 7. 2003 bekannt gegeben werden kann. Unter Umständen – falls bis zum 1. 7. 2003 kein Verhandlungsergebnis erzielt werden kann – muss die Differenzierung der Pauschalerstattung Nr. 7270 auch verschoben werden.
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