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zum Thema
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (vom Bundeskabinett am 25. Juni beschlossen)
- Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (PDF-Datei 155 KB)


Das Gesetz soll klarstellen, welche biotechnologischen Erfindungen patentiert werden können und welche nicht. So sind etwa Patente auf menschliche Embryonen, auf Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen sowie die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen Zwecken verboten.
Den Grünen gehen diese Vorschriften allerdings nicht weit genug. Die Regierung schöpfe die juristischen Spielräume bei der Einschränkung der Stoffpatente in ihrem Entwurf nicht aus, kritisierte der Vizefraktionsvorsitzende und Gentechnikexperte von Bündnis90/Die Grünen, Reinhard Loske. Bisher sei vorgesehen, dass Patentanmelder nur eine Funktion eines Gens angeben müssen, um ein Patent zu bekommen, das den „Stoff“ umfasst. So könnten sie alle Funktionen mitpatentieren, die später gefunden werden. Dies führe zu „Vorratspatentierungen“ und behindere die künftige Forschung, kritisierte Loske.
In dem Entwurf gibt die Bundesregierung zudem nur eine unverbindliche Absichtserklärung ab, nach der sie auf eine von den Grünen geforderte Überarbeitung der EU-Biopatentrichtlinie in Brüssel hinwirken wolle. Strittige Fragen sollen nun bei den Beratungen im Bundestag geklärt werden. Dass sich die Koalitionäre dann einigen, obwohl ihnen dies vorher nicht gelang, bleibt abzuwarten.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace nannte unterdessen den Beschluss des Bundeskabinetts eine „Provokation“. Auch die Bundesärztekammer spricht sich entschieden gegen die Patentierbarkeit des menschlichen Genoms, Teilen davon sowie von Organen und Zellen aus. Gemeinsam mit Greenpeace und dem Hilfswerk Misereor forderte die Bundesärztekammer kürzlich in einer Berliner Erklärung, die EU-Biopatentrichtlinie noch einmal zu überarbeiten. Samir Rabbata
Deutsches Ärzteblatt plus
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- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (vom Bundeskabinett am 25. Juni beschlossen)
- Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (PDF-Datei 155 KB)
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